Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LH Digital Solutions
Inhaber: Lars Hogen
Berliner Str. 50
35088 Battenberg (Eder)
Deutschland
E-Mail: info@lh-digital-solutions.de
Stand: 27.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen LH Digital Solutions, Inhaber Lars Hogen, nachfolgend „Anbieter“, und seinen Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Webentwicklung, Softwareentwicklung, Beratungs-, Wartungs-, Support- und sonstigen digitalen oder technischen Leistungen.
(2) Zum Leistungsangebot des Anbieters gehören insbesondere:
- IT-Dienstleistungen und technischer Support,
- IT-Unterstützung vor Ort und per Fernzugriff,
- Einrichtung und Konfiguration von PCs, Notebooks und Peripheriegeräten,
- Installation und Konfiguration von Betriebssystemen und Software,
- Fehleranalyse und Fehlerbehebung an Hard- und Software,
- System- und Datenmigrationen,
- Windows-Installationen, Updates und Upgrades,
- Einrichtung und Modernisierung von IT-Arbeitsplätzen,
- Webentwicklung,
- individuelle Softwareentwicklung,
- Beratung und Konzeption,
- Wartung und Support,
- hostingnahe Leistungen,
- Bereitstellung und Lizenzierung von Software sowie
- sonstige individuell vereinbarte technische und digitale Leistungen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.
(4) Für einzelne Softwareprodukte und Software-as-a-Service-Angebote, insbesondere DorfPilot und ReservPilot, können ergänzende Nutzungs-, Lizenz- und Vertragsbedingungen gelten. Im Falle von Widersprüchen gehen die für das jeweilige Produkt vereinbarten besonderen Bedingungen diesen allgemeinen AGB vor.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite des Anbieters stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- die Annahme eines individuellen Angebots,
- eine schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung,
- eine individuelle Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde,
- die Beauftragung einer konkreten IT-Dienstleistung oder
- einen entsprechend ausgestalteten Online-Bestellvorgang.
(3) Angebote des Anbieters sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
(4) Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten ergänzend die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Vertragsschluss.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
(2) Der Anbieter schuldet nur diejenigen Leistungen und Eigenschaften, die ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Angaben auf der Webseite, in Präsentationen oder sonstigen allgemeinen Informationsmaterialien stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder Änderungen, die nach Auftragserteilung vom Kunden gewünscht werden, können gesondert berechnet werden.
(5) Soweit für die Leistungserbringung Produkte, Software, Dienste oder Systeme Dritter erforderlich sind, können deren technische und vertragliche Bedingungen Einfluss auf die Leistungserbringung haben.
§ 4 IT-Dienstleistungen und Arbeiten an bestehenden Systemen
(1) Bei Arbeiten an bestehenden IT-Systemen kann trotz fachgerechter Durchführung nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene, zunächst nicht erkennbare Fehler oder Defekte während der Arbeiten sichtbar werden.
(2) Dies gilt insbesondere bei:
- beschädigten oder fehlerhaften Datenträgern,
- bestehenden Dateisystemfehlern,
- fehlerhaften Betriebssysteminstallationen,
- veralteter Hard- oder Software,
- Systemmigrationen,
- Betriebssystem-Upgrades und
- Hardwarewechseln.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen einer beauftragten Fehlerbehebung technisch sinnvolle Diagnose- und Reparaturmaßnahmen durchzuführen, soweit diese vom vereinbarten Auftrag umfasst sind.
(4) Werden während der Arbeiten zusätzliche Probleme festgestellt, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen, wird der Kunde nach Möglichkeit vor Durchführung weiterer kostenpflichtiger Arbeiten informiert.
(5) Ein bestimmter Reparatur- oder Wiederherstellungserfolg kann nicht garantiert werden, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
§ 5 Vom Kunden bereitgestellte Hard- und Software
(1) Stellt der Kunde selbst Hardware, Software, Lizenzschlüssel, Datenträger oder sonstige Komponenten bereit, ist er für deren grundsätzliche Eignung und ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Sachmängel an vom Kunden oder von Dritten beschaffter Hardware oder Software.
(3) Erkennt der Anbieter während seiner Tätigkeit einen offensichtlichen Defekt oder eine erkennbare Ungeeignetheit einer bereitgestellten Komponente, wird der Kunde hierauf nach Möglichkeit hingewiesen.
§ 6 Preise und Abrechnung
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise bzw. die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.
(4) Zeitabhängig erbrachte Leistungen werden nach dem vereinbarten Zeitaufwand abgerechnet.
(5) Technisch bedingte reine Wartezeiten, beispielsweise während länger laufender Kopier-, Installations- oder Updatevorgänge, werden grundsätzlich nicht als volle Arbeitszeit berechnet, soweit während dieser Zeit keine laufende Überwachung, Fehleranalyse oder sonstige Tätigkeit des Anbieters erforderlich ist. Erforderliche Überwachungs- oder Tätigkeitszeiten können als Arbeitszeit berechnet werden.
(6) Für umfangreichere Leistungen kann der Anbieter Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(2) Sofern auf der Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.
(3) Die Zahlung erfolgt auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung oder über eine anderweitig vereinbarte Zahlungsart.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Vor-Ort-Service und Anfahrt
(1) Soweit eine Leistung beim Kunden vor Ort erbracht wird, können zusätzlich zur Arbeitsleistung Anfahrtskosten berechnet werden.
(2) Die Höhe der Anfahrtskosten ergibt sich aus der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anfahrtspauschale, einem Angebot, einer Preisvereinbarung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(3) Sind aufgrund des Auftrags mehrere Vor-Ort-Termine erforderlich, können die Anfahrtskosten für jeden erforderlichen Termin gesondert berechnet werden.
(4) Zusätzliche Fahrten, die ausschließlich aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Fehlers erforderlich werden, werden nicht gesondert berechnet.
§ 9 Fernwartung und Fernzugriff
(1) IT-Dienstleistungen können nach Vereinbarung auch per Fernzugriff erbracht werden.
(2) Der Kunde stellt hierfür eine geeignete Internetverbindung sowie die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit.
(3) Ein Fernzugriff erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden bzw. auf Grundlage einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
(4) Dauerhafte Fernzugriffsmöglichkeiten werden nur eingerichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Zugangsdaten und temporäre Zugriffscodes sind vom Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf ihm bekannte Besonderheiten, Fehlfunktionen, frühere Reparaturversuche oder sonstige für die Leistungserbringung relevante Umstände hinzuweisen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, können gesondert berechnet werden.
§ 11 Datensicherung
(1) Vor Arbeiten an bestehenden IT-Systemen, Datenträgern, Betriebssystemen oder Datenbeständen ist der Kunde grundsätzlich für eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung verantwortlich, sofern die Erstellung einer Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
(2) Dies gilt insbesondere vor:
- Systemmigrationen,
- Datenträgerwechseln,
- Betriebssystem-Upgrades,
- Reparaturmaßnahmen,
- Neuinstallationen und
- größeren Systemänderungen.
(3) Soweit der Anbieter mit der Datensicherung beauftragt wird, schuldet er die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Sicherungsmaßnahme, jedoch keine darüber hinausgehende Garantie für die Wiederherstellbarkeit bereits beschädigter oder technisch nicht mehr lesbarer Daten.
(4) Bei erkennbaren besonderen Risiken wird der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit hierauf hinweisen.
§ 12 Termine und Verzögerungen
(1) Vereinbarte Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund technischer Probleme, Ausfällen oder Lieferverzögerungen von Drittanbietern, höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche absehbare Verzögerungen.
§ 13 Webentwicklung und individuelle Softwareentwicklung
(1) Bei Web- und Softwareprojekten richtet sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Anforderungen, Inhalte und gewünschte Funktionen möglichst vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten und verlängerten Fertigstellungszeiten führen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Entwicklung geeignete moderne Entwicklungswerkzeuge und Hilfsmittel einzusetzen, soweit dadurch keine entgegenstehenden vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verletzt werden.
(5) Soweit keine bestimmte technische Umsetzung ausdrücklich vereinbart wurde, obliegt die Wahl geeigneter Technologien und Entwicklungsverfahren dem Anbieter.
§ 14 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Der Kunde wird die Leistung nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb angemessener Zeit prüfen und erkennbare wesentliche Mängel mitteilen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 15 Nutzungsrechte
(1) Soweit im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke, Webseiten, Software, Designs oder sonstige Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
(3) Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Herausgabe vollständiger Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Nutzungsrechte an Standardkomponenten, Drittsoftware, Open-Source-Komponenten oder sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 16 Inhalte des Kunden
(1) Für vom Kunden bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Dateien, Markenkennzeichen und sonstige Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Bearbeitung der bereitgestellten Inhalte zu verfügen.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.
§ 17 Drittanbieter und hostingnahe Leistungen
(1) Soweit zur Leistungserbringung Dienste oder Leistungen externer Anbieter eingesetzt werden, können ergänzend deren Vertrags-, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Leistungsstörungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(3) Werden Domains, Hosting, Lizenzen oder sonstige Drittleistungen im Auftrag des Kunden beschafft, können hierfür gesonderte Kosten entstehen.
§ 18 Wartung und Support
(1) Wartungs- und Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.
(2) Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung besteht nach Abschluss eines Projekts kein Anspruch auf dauerhafte kostenfreie Pflege, Aktualisierung oder Anpassung.
(3) Spätere Änderungs-, Wartungs- oder Supportleistungen können nach Aufwand berechnet werden.
§ 19 Mängelrechte
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend oder individuell nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel möglichst konkret zu beschreiben und dem Anbieter Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung zu geben.
(3) Gegenüber Kaufleuten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt, soweit sie auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet.
§ 20 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei Datenverlust ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Regelungen auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden typischerweise erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.
§ 21 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Anbieter behandelt ihm im Rahmen eines Auftrags bekannt werdende vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, werden diese nur im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang verarbeitet.
(3) Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(4) Bei Kunden, die einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, können ergänzende Verschwiegenheitsvereinbarungen abgeschlossen werden.
(5) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung beginnt, erfolgt der Leistungsbeginn unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erlöschen.
(5) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag nach wirksam verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu leisten sein.
§ 23 Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 24 Änderungen laufender Vertragsverhältnisse
(1) Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Vereinbarung zwischen den Parteien, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
(2) Änderungen dieser AGB wirken sich nicht automatisch auf bereits vollständig abgeschlossene Einzelaufträge aus.
(3) Für Dauerschuldverhältnisse können gesonderte Regelungen über Änderungen von Vertragsbedingungen getroffen werden.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
LH Digital Solutions
Inhaber: Lars Hogen
Berliner Str. 50
35088 Battenberg (Eder)
Deutschland
E-Mail:
info@lh-digital-solutions.de
Stand: 27.08.2026